Die berufliche Abklärung umfasst die drei Grundbereiche: Berufsspezifische Fähigkeiten, psychische und soziale Fähigkeiten sowie die berufliche Eingliederungsmöglichkeiten.
Im Bereich der handwerklichen und körperlichen Fähigkeiten wird die Klientel mit unterschiedlichen Tätigkeiten sowie Arbeitsmaterialien beauftragt. Ziel ist dabei, die Präferenzen sowie Ressourcen herauszuarbeiten und diese im Kontext zu persönlichen Vorstellungen einzusetzen. Psychische sowie soziale Fähigkeiten und Möglichkeiten werden herausgearbeitet.
Nach Abklärung der handwerklichen, körperlichen sowie psychischen Kompetenzen wirkt die Person in einem Produktionsbetrieb der Institution im Alltag mit. Im Rahmen der klassischen Produktion werden Belastbarkeit sowie berufliche Eingliederungsmöglichkeiten abgeklärt. Zur Festlegung des konkreten Ausbildungsniveaus kommen berufliche Eignungstests zur Anwendung. Zusätzlich kann eine schulische Standortbestimmung vorgenommen werden, um den entsprechenden Unterstützungsbedarf abzuklären. Diese Beobachtungen und die zusammengefassten Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und mit einer Empfehlung zur Verfügung gestellt.
Spezifikationen
- Eignungsabklärung
- Fähigkeitsradar
- Schulische Standortbestimmung